Bitte nicht nachmachen! Teil III der Serie - Was man beim Bewerben alles falsch machen kann!

Teil III – Der Lebenslauf

Das Gerücht stimmt! Ein guter Lebenslauf darf nur eine Seite lang sein. Sollten Sie nicht mit einem Deckblatt arbeiten, dann nehmen Sie ein kleines unscharfes Bild von sich und fügen es rechts oben in die Ecke ein.  Daneben schreiben Sie ihre Kontaktdaten, beachten Sie hier bitte die Vorgehensweise aus Teil I unserer Serie.

Nun listen Sie bitte zuerst Ihre Schulbildung auf. Zuerst die Grundschule dann die weiterführenden. Übrigens Jahreszahlen genügen als Angabe. Monatsangaben können Sie getrost weglassen. Falls Sie doch welche angeben, dann vermischen Sie doch beides miteinander, das ist nicht weiter schlimm.

Als nächstes kommt Ihre berufliche Erfahrung. Beginnen Sie mit Ihrer Ausbildung und geben dann chronologisch die weiteren Stationen an. Am Ende der Auflistung steht dann Ihre aktuelle Tätigkeit.

Ach so, Sie haben studiert? Dann pressen Sie diese Angabe auch noch irgendwo mit hinein.

Unter dem Punkt „Besondere Kenntnisse“ schreiben Sie bitte Ihre Sprach-, EDV- und sonstige Kenntnisse. Die Führerscheinklasse nicht vergessen. Da es Arbeitgeber eigentlich nicht viel interessiert was Sie in ihrer Freizeit tun, sollten Sie ihre Hobbys dann auch nicht dringend auflisten. Passt sowieso nicht mehr auf die eine Seite! Unterschrift und Datum? Nicht so wichtig!

 

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