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Die Kosten meiner Karriereberatung können Sie von der Einkommenssteuer absetzen, sofern sich die Ausgaben auf bis zu 920€ im Jahr beschränken. Bis zu diesem Betrag greift der sogenannte Arbeitnehmer-Freibetrag. Wenn die Kosten darüber hinausgehen, können die weiteren Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden.

Ein Bewerbungstraining gilt in diesem Bereich nicht als sogenannte Weiterbildungsmaßname und kann gegenüber einer Karriereberatung nicht steuerlich abgesetzt werden.

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